Existenzgründung

Checkliste Standort
Checkliste Gründerperson
Checkliste Mitbewerber
Checkliste Marktchancen
Checkliste Gründungsvorhaben

Businessplan

Der Businessplan dient auch als wesentliche Grundlage für die Präsentation Ihrer Unternehmensgründung im Rahmen von Gesprächen mit Ihrer Hausbank.

Eine professionelle Aufbereitung Ihres Businessplans vermittelt einen positiven Eindruck und ebnet Ihnen den Weg für erfolgreiche Kreditgespräche.

Finanzierung:

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung Ihres Kapitalbedarfs. Folgende Fragen gibt es z.B. zu klären:

  • Welche Geschäftsausstattung ist erforderlich?
  • Macht es Sinn Geräte/Maschinen zu kaufen, die nur wenige Tage oder Wochen im Geschäftsjahr eingesetzt werden können?
  • Über welchen Zeitraum soll eine erfolgreiche Finanzierung erfolgen?

Wenn das Finanzierungsvolumen abgestimmt ist, gilt es Gespräch mit der Hausbank zu führen. Als Basis für Finanzierungsgespräche dient in der Regel eine sogenannte Ertragsvorausschau, die wir gerne für Sie erstellen.

[Was gehört in den Businessplan?]

Der perfekte Außenauftritt

Wie so oft im Leben: der erste Eindruck  – er zählt! Sie sollten den Kunden mit einem gelungenen Außenauftritt überzeugen.

Hierzu zählen z.B. eine ansprechend gestaltete Webseite, ein Firmenlogo ebenso wie eine richtig erstellte Rechnung. Selbst bei der Rechnung gibt es etliche gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten, die es zu beachten gilt.

Firmenname, Domain, Markenschutz

Die Bedeutung der vorstehenden Stichworte ist von großer Bedeutung.

Der Firmenname sollte klar und eindeutig sein. Ein Verweis auf Ihren Geschäftszweck im Firmennamen erleichtert Ihren Auftritt im Geschäftsverkehr. Ein Markenschutz (sofern möglich) für Produkte und Dienstleistungen sichert Ihre Wettbewerbs Position. Sie müssen aber im laufenden Geschäftsverkehr auch darauf achten, keine bestehenden Schutzrechte zu verletzen. Sonst sind Abmahnungen von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien vorprogrammiert.

Förderung und Zuschüsse

Was Ihnen bewusst sein sollte:

Zinsgünstige Förderdarlehen werden in der Regel über die Hausbank beantragt. Förderdarlehen sind in Bezug auf Finanzierungsvolumen vielfältig. Es gibt Förderdarlehen in Form des Startkredits als Mikrokredit oder auch als spezielle Förderdarlehen für Institutionen.

Falls Sie sich einen detaillierten Überblick über aktuelle Konditionen verschaffen wollen, können Sie sich über den Bereich links auf die entsprechenden Homepages der Förderbanken schalten. Um einen positiven Eindruck beim potentiellen Finanzpartner (Bank) zu hinterlassen, sollten gerade die Bankgespräche gut vorbereitet werden.

Als Grundlage für eine Finanzierungszusage wird im Normalfall eine sogenannte Ertragsausschau herangezogen. Diese erstellen wir gerne für Sie unter der Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten und jeweiliger Branchen spezifisch zu beachtender Gesichtspunkte.

Gewerbeanmeldung

Sofern eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden soll, ist dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Gemäß §14 der Gewerbeordnung besteht für jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Anzeigepflicht. Stets ist zu prüfen, inwieweit bestimmte Zulassungsvoraussetzungen (z.B. erfolgreich absolvierte Meisterprüfung bei bestimmten Handwerksberufen) zu erfüllen sind.

Bei Zweifeln recherchieren wir gemeinsam mit Ihnen, ob das beabsichtigte Vorhaben von Ihnen ausgeübt werden darf.

Freiberufler:

Mangels gewerblicher Tätigkeit entfällt bei den klassischen Freiberuflern die Anmeldung eines Gewerbes. In Diesen Fällen genügt eine formlose Mitteilung an Ihr zuständiges Wohnsitz – Finanzamt mit den wichtigsten Eckdaten.

Bezüglich der steuerlichen Einstufung als Freiberufler ist jedoch Vorsicht geboten. Dies ist im Rahmen der sogenannten Katalogberufe des §18 Einkommensteuergesetz streng reglementiert.

Nachdem Freiberufler gewisse steuerliche Privilegien (näheres hierzu gerne im persönlichen Gespräch) genießen, kommt es gerade in diesem Bereich regelmäßig zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung.

Daher ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld im Dialog mit dem Steuerberater Ihren beruflichen Status abzuklären.

Sonstige Gründungsformalitäten:

Falls sie ein sogenannter Musskaufmann sind, ist die Eintragung im Handelsregister erforderlich. Bei bestimmten Unternehmensformen (z.B. GmbH) ist kraft Rechtsform die Eintragung im Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben. Außerhalb der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Formvorschriften ist zu prüfen, inwieweit z.B. Hygienevorschriften oder Umweltvorschriften zu erfüllen sind. Stellvertretend seien hier nur ein paar Beispiele aufgeführt:

  • Gaststättenkonzession
  • Genehmigung zum Kiesabbau
  • Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Mit vorstehenden Zeilen sollte nur ein Problembewusstsein angestoßen werden dahingehend, dass oft mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Steuerliche Erfassung beim Wohnsitz–Finanzamt:

Mit Anmeldung Ihres Gewerbes wird automatisch das zuständige Finanzamt über Ihre Existenz-gründung in Kenntnis gesetzt. Sie erhalten dann einen umfangreichen Fragebogen vom Finanzamt. Es wird eine Vielzahl an Fragen gestellt. Da auch sehr fachspezifische Fragen gestellt werden (wie z.B. Gewinnermittlung mittels Bilanz- oder Einnahme- Überschuss- Rechnung, Soll- oder Ist-Versteuerung, etc.) empfiehlt es sich, diesen Fragebogen gemeinsam mit einem Steuerberater auszufüllen.

Standortfrage

Der beabsichtigte Geschäftszweck spielt eine wesentliche Rolle bei der Standortfrage. Es ergeben sich z.B. folgende Fragen:

  • Wer ist meine Zielgruppe?
  • Bin ich von sogenannter  „Laufkundschaft“ abhängig?
  • Erfolgt die Kundenkommunikation „klassisch“ in persönlichem Gespräch oder vorwiegend über Internet?
  • Soll ein Ladengeschäft eröffnet werden?
  • In Zeiten des E-Commerce ist unbedingt zu überlegen, ob parallel zum Ladengeschäft ein Internetshop eingerichtet werden sollte, um auch auf Dauer konkurrenzfähig zu bleiben.
  • Erfolgt der Vertrieb nur über Internet?
  • Sind in der Nähe zum beabsichtigten Standort bereits Konkurrenzbetriebe vertreten?
  • Sind benötigte Stellplätze für Kfz vorhanden, bzw.  sind vielleicht sogar entsprechende Anlagen der Stadt/ Gemeinde zu berücksichtigen?

Letztendlich läuft es immer auf das Eine hinaus: Die Kunden sollen den Weg zu Ihnen finden!

Steuerliche Pflichten

Gemeinsam mit dem Steuerberater sollten Sie abklären, welche Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erledigen sind. Zu klären sind insbesondere folgende Fragen:

  • Ist eine laufende Buchführung zu erledigen?
  • Müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellt werden?
  • In welcher Form ist eine jährlicher Abschluss (Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung) anzusetzen?

In vorstehenden Fragen beraten wir Sie gerne und entscheiden im gemeinsamen Gespräch, inwieweit eine Aufgabenteilung vorgenommen werden kann.

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